Stand: 07.09.2021
§ 1 – Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Rotaract Deutschlandkonferenz (Deuko) 2022 in Dortmund, sowie alle in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Geschäfte, beispielsweise den Erwerb von Eintrittskarten für die Veranstaltung. Sie gelten auch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Check-In- und Welcome-Location, den Veranstaltungsorten eventueller Pre-Touren, den Ständen der Sozialaktion sowie in den Turnhallen und in über den Veranstalter gebuchten Unterkünften.
Die Deuko findet vom 18.03.2022 bis 20.03.2022 in Dortmund in denen auf der Internetseite (www.deuko.rotaract.de) ausgewiesenen Locations statt. Die genauen Veranstaltungsorte werden im Vorfeld der Veranstaltung auf der Internetseite bekannt gegeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten (ggf. vorher als in Betracht kommend kommunizierten) Veranstaltungsort besteht nicht. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf der Internetseite des Veranstalters wird keine Gewähr übernommen.
Diese AGB gelten zwischen der Käuferin/dem Käufer1 einer Eintrittskarte (im weiteren „Besucher“) und dem Veranstalter (Rotaract Deutschlandkonferenz e.V. gemeinsam mit dem ausrichtenden Rotaract Club Dortmund). Mit dem Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab und erwirbt ein Besuchsrecht für die Veranstaltung. Damit einhergehend erkennt jeder Besucher den Inhalt, die Rechte und Pflichten dieser AGB an. Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf deren Einhaltung durch den Besucher die Vertragspartner des Veranstalters im Rahmen ihrer Leistungen bestehen, werden durch diese AGB nicht berührt. Eigene AGB des Besuchers werden nur dann Bestandteil des Veranstaltungsvertrags zwischen Besucher und Veranstalter, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich akzeptiert werden. Andernfalls sind sie für den Veranstalter nicht bindend.
§ 2 – Anmeldung und Rotaract Club Freiplätze
Die Anmeldung für die Deuko steht allen Mitgliedern der rotarischen Familie und interessierten Gästen, die die Rotaract Clubs regelmäßig besuchen, offen. Die Anzahl der Eintrittskarten (nachfolgend „Ticket“) für die Deuko ist begrenzt. Jeder Käufer darf nur ein Ticket auf seinen Namen erwerben. Mit dieser Regelung wird bezweckt, dass es keine Sammelbestellungen gibt, die beim Check-In der Veranstaltung nicht kontrolliert und zugeordnet werden können. Auch wenn es im Anmeldesystem technisch möglich sein sollte, verschiedene Ticketoptionen zu buchen, so darf nur eine Ticketoption pro Person gebucht werden.
Für alle deutschen Rotaract Clubs, die bis zum 26.09.2021 in „mein.rotaract“ aktiviert sind und die ihre Clubrechnung für das Clubjahr 2021/2022 bezahlt haben, sind im Zeitraum vom 26.09.2021 bis zum 07.11.2021 um 24:00 Uhr zwei Freiplätze im Anmeldesystem hinterlegt, die ausschließlich von aktiven Mitgliedern (Stichtag: 01.09.2021) des jeweiligen Rotaract Clubs in Anspruch genommen werden können. Danach verfällt der Anspruch auf die Freiplätze und die Tickets werden in der zweiten Anmeldephase zur Veranstaltung für alle oben genannten Interessenten zur Verfügung gestellt. Sollte die Clubrechnung innerhalb des Zeitfensters bis zum 05.11.2021 um 24:00 Uhr bezahlt werden, wird spätestens 24 Stunden nach Zahlungseingang die Nutzung der Plätze möglich sein. Die Nutzung der Freiplätze ist dann noch bis zum 07.11.2021 bis 24:00 Uhr möglich.
§ 3 – Anmeldung und Kauf eines Tickets
Das Bestellen eines Tickets auf der zur Verfügung gestellten Onlineplattform (erreichbar über www.deuko.rotaract.de) stellt ein verbindliches Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Erst mit Zusendung der Zahlungsinformation durch den Veranstalter an den Käufer kommt ein Vertrag zustande. Die Übersendung des Tickets erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Der Zahlungseingang muss innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung der Zahlungsinformationen erfolgen. Die Zahlungsinformationen erhalten die Besucher nach Bestellung eines Tickets per E-Mail. Banküberweisungsgebühren oder sonstige bei der Bezahlung anfallenden Kosten, wie etwa für Kreditkarten- oder Paypalzahlungen als auch Gebühren, die durch die Nutzung des Ticketverkaufssystems entstehen, sind vom Besucher selbst zu tragen. Sollten zusätzliche Gebühren entstehen, so werden diese während des Bestellvorgangs ausgewiesen.
Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Besucher dem Veranstalter innerhalb von 10 Werktagen eine Kopie des Überweisungsbelegs per E-Mail an deuko@rotaract.de zu übermitteln.
Der Besucher trägt das Risiko etwaiger Falscheingaben im Bestellprozess. Auf Falscheingaben begründete Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Besucher erhält innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang ein vorläufiges Ticket per E-Mail. Der Veranstalter kann das vorläufige Ticket zum tatsächlichen Ticket erklären. Reklamiert der Besucher innerhalb von 45 Tagen nach Zahlung das Fehlen der E-Mail mit dem Ticket nicht, gilt das Ticket als zugestellt. Die Beanstandung von falsch ausgestellten Tickets oder fehlerhaft ausgeführten Bestellungen kann nur bis zum Beginn des ersten Check-Ins erfolgen und ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Deuko ist ausschließlich Personen gestattet, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Veranstalter bietet dem Besucher im Rahmen der Verfügbarkeiten an, Übernachtungsplätze für die Veranstaltung zu buchen, wobei der jeweilige Beherbergungsvertrag, soweit es nicht Turnhallen betrifft, zwischen dem Besucher und der jeweiligen Unterkunft (Hotel oder Jugendherberge) zustande kommt. Der Besucher ist verpflichtet, etwaige nachträgliche rechtmäßige Erhöhungen des Übernachtungspreises durch die Unterkunft (Hotel oder Jugendherberge) wie auch zusätzlich zum Übernachtungspreis anfallende örtliche Abgaben (Kur- und Ortstaxen etc.) selbst zu tragen.
§ 4 – Ticketstornierung / Rücktrittsrecht des Veranstalters
Es besteht kein Widerrufsrecht nach dem Kauf eines Tickets (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es besteht allerdings die Möglichkeit, ein Ticket auf einen anderen Besucher zu übertragen (siehe hierzu § 5 dieser AGB).
Der Veranstalter behält sich vor, die Bestellung eines Besuchers, für den bereits ein Ticket mit Ticketnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges vertragliches Rücktrittsrecht). Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, ein Ticket zu stornieren, wenn der Besucher gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Vertragsbedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Verkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
Aufwendungen, die dem Veranstalter im Rahmen der Ermittlung nach Absatz 2 entstanden sind, können vom Erstattungsbetrag einbehalten werden (Recht zur Aufrechnung) ohne dass dies einen Einfluss auf die Verbindlichkeit der Stornierung hat. Die Pflicht zum Nachweis geringerer als der in Abzug gebrachten Aufwendungen obliegt dem Besteller.
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für den Käufer besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für den Käufer kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
„Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.“ (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB)
Das heißt, soweit der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Gleiches gilt für die Buchung von Übernachtungsplätzen.
§ 5 – Übertragung von Tickets
Eine Übertragung von Tickets für die Veranstaltung ist bis einschließlich 11.03.2022 möglich. Eine Übertragung von personalisierten Freiplätzen ist nicht möglich. Diese werden beim Kauf einmalig verbindlich personalisiert. Bei einer Ticketübertragung hat der Übertragende unter Angabe des Ticketempfängers den Veranstalter zu kontaktieren. Die finanziellen Aspekte sowie alle entstandenen Kosten aus der Übertragung sind von den betroffenen Besuchern zu tragen. Diese AGB werden bei einer Ticketübertragung, d.h. mit dem Erwerb eines Tickets, automatisch von dem Besucher anerkannt, auf den das Ticket übertragen wurde (abzurufen unter deuko.rotaract.de/agb). Eine Übertagung wird erst nach erfolgter Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
Etwaige gemeinsam mit dem Ticket gebuchte Übernachtungsplätze, die der Veranstalter zur Verfügung stellt, wie z.B. Turnhallenplätze oder Hotelbuchungen, werden nicht automatisch mit übertragen, sodass der Übertragungsempfänger nach Abschluss der Übertragung grundsätzlich lediglich das Veranstaltungsticket erhält. Absatz 4 bleibt unberührt.
Für die erstmalige Übertragung eines Tickets im Zeitraum bis zum 11.03.2021 (Antragszeitpunkt) fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Nach dem 11.03.2021 ist keine Übertragung der Tickets möglich. Die Information über den Willen zur Übertragung unter Angabe des Ticketempfängers stellt eine verbindliche Bestellung der Übertagung dar und verpflichtet zur Zahlung.
Die Übertagung von Übernachtungsplätzen ist nicht grundsätzlich möglich. Ob die Möglichkeit besteht, ist jeweils einzelfallbezogen beim Veranstalter zu erfagen. Sofern eine Übertagung des Übernachtungsplatzes möglich ist, wird pauschal ein Betrag in Höhe von 10,00 Euro (brutto, inklusive MwSt.) in Rechnung gestellt. Die Übertagung wird erst nach Eingang der Zahlung abgeschlossen.
§ 6 – Leistungen des Veranstalters, Zutritt
Jedes Ticket umfasst nur die explizit aufgeführten Leistungen. Der Veranstalter behält sich vor, die geschuldeten Leistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen vergleichbare Leistungen auszutauschen. Die Nachweisführung, dass eine Ersatzleistung als nicht vergleichbar einzustufen ist, obliegt dem Besucher.
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültigem Ticket und nach erfolgtem Check-In mit unversehrtem Besucherbändchen gestattet.
Ein Besucherbändchen erhält der Besucher im Tausch gegen ein gültiges Ticket beim Check-In. Besucher, die die Konferenz verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Besucherbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Besucherbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Bei Verlust des Tickets oder des Besucherbändchens erfolgt grundsätzlich kein Ersatz.
Die Öffnungszeiten des Check-In sind am 18.03.2022 von 19:00 Uhr bis 01:00 Uhr im Eingangsbereich des FZW in Dortmund. In der Warsteiner Music Hall (im Folgenden „WMH“ genannt) öffnet der Check-In am 19.03.2022 um 08:15 Uhr bis 16:00 Uhr. Ein Check-In außerhalb der vorgenannten Zeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Dem Teilnehmer der Veranstaltung ist bewusst, dass ihm der Zugang zu der Veranstaltung verwehrt werden kann, sollte der Check-In verpasst werden und der Teilnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen. Dies gilt ausdrücklich auch für Teilnehmer, die lediglich an der Abendveranstaltung sowie dem Festakt teilnehmen möchten. Ein Check-In außerhalb der vorgenannten Zeiten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters möglich.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Deuko-Organisations-Teams oder der Ordnungskräfte des Veranstalters zur Identitätsfeststellung durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen. Kann oder möchte sich ein Besucher nicht ausweisen, kann der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Besucher dazu Anlass geben, den Einlass zu Veranstaltungen der Deuko zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische oder homophobe Einstellung, sowie das Mitführen verbotener Gegenstände (siehe § 11 – Verbotene Gegenstände, verbotenes Verhalten (z.B. Stickern)). Weiterhin fallen Verstöße gegen die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte sowie die wiederholte Widersetzung gegen begründete Weisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen darunter. Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass kann dieser verweigert werden. In allen vorbenannten Fällen Falle hat der Besucher kein Recht auf Erstattung der Eintrittskarte. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Besteht ein in Absatz 6 benannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Besucherbändchen ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
§ 7 – Foto- und Filmverwendung
Während der Veranstaltung werden Fotos und Filme aufgenommen. Fotos, bei denen nicht die einzelne Person, sondern der Charakter der Veranstaltung im Mittelpunkt steht, können ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung hat jeder Besucher davon Kenntnis erhalten, dass während der Veranstaltung Fotos und Filme aufgenommen und veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Programmpunkten, spätestens mit dem Check-In und dem Betreten der jeweiligen Veranstaltungsorte, willigt der BWährend der Deuko werden Fotos und Videos aufgenommen. Fotos und Videos, bei denen nicht die einzelne Person, sondern der Charakter der Veranstaltung im Mittelpunkt steht, können ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen aufgenommen, gespeichert und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung hat jeder Besucher davon Kenntnis erhalten, dass während der Veranstaltung Fotos und Videos aufgenommen, gespeichert und veröffentlicht werden.
Mit der Teilnahme an Programmpunkten der Pre-Touren oder der Sozialaktion, spätestens mit dem Check-In und dem Betreten der Welcome-Location sowie des Konferenzgeländes, willigt der Besucher in die unentgeltliche Verwendung seines im Sinne des Absatzes 1 erstellten Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. im Internet) ein.
Zusätzlich kann der Besucher seine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos, bei denen er im Fokus steht, gesondert geben. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft per Mail an deuko@rotaract.de widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nur Medien betrifft, die vom Veranstalter oder Beauftragten erstellt werden; auf Foto- und Videoaufnahmen von Besuchern der Veranstaltung hat der Veranstalter kein Zugriffsrecht. Willigt ein Besucher nicht in die Veröffentlichung von Fotos und Videos, bei denen er im Fokus steht, ein, so ist er verpflichtet, während der Veranstaltung ein vom Veranstalter bestimmtes äußeres Erkennungszeichen zu tragen. Beim Eintreffen am Check-In hat der Besucher das Check-In-Personal auf seine Nicht-Einwilligung hinzuweisen.
§ 8 – Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Sachen, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Insgesamt wird eine Haftung für fahrlässige Schädigungen des Besuchers durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit des Besuchers betroffen sind.
Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden, die dem Besucher durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
§ 9 – Datenschutz
Der Besucher hat im Zuge der Anmeldung die Möglichkeit, der Veröffentlichung seines Namens, Distrikts und Clubs auf der Teilnehmerliste der Webseite des Veranstalters bzw. im Intranet von Rotaract Deutschland zuzustimmen. Diese Einwilligung kann auch jederzeit per Mail an deuko@rotaract.deerfolgen. Wird eine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (etwa per Mail an deuko@rotaract.de), werden die vorbenannten personenbezogenen Daten des Besuchers binnen 14 Tagen von der veröffentlichten Teilnehmerliste entfernt.
Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets selbstverständlich.
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Besucher angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.). Die personenbezogenen Daten werden spätestens nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Fristen gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Kontaktadressen des Veranstalters wie des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters und zu den geltenden Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters (deuko.rotaract.de/datenschutz) zu finden. Eine kommerzielle Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 10 – Programmänderung
Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr Leben, Körper oder Gesundheit der Besucher, des Veranstalterpersonals oder Dritte befürchten lassen, kann die Veranstaltung vom Veranstalter abgebrochen bzw. abgesagt werden. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung, Drohungen oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Der Veranstalter behält es sich vor, die Übernachtungsmöglichkeit „Turnhalle“ bis spätestens 31.12.2021 ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Diesbezüglich bereits geleistete Zahlungen werden dem Besucher erstattet. Ein darüberhinausgehender Erstattungsanspruch ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, im Verlauf des Ticketverkaufes weitere Übernachtungsplätze freizugeben. Das Anbieten von neuen Übernachtungsplätzen berechtigt einen Besucher, der bereits vorher eine andere Übernachtung gebucht hat, nicht dazu, einen Tausch zu verlangen oder seine Buchung zu stornieren.
Im Falle dessen, dass die Deuko in der geplanten Form gesetzliche oder behördliche Regelungen seitens des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen oder der zuständigen Kommunen nicht durchführbar ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Deuko in ein digitales Format zu überführen, oder ganz ausfallen zu lassen beziehungsweise zu verschieben, sofern ein digitales Format der Veranstaltung zeitlich nicht realisierbar ist.
§ 11 – Verbotene Gegenstände, verbotenes Verhalten (z.B. Stickern)
Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, bei Bedarf eine Leibesvisitation vorzunehmen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, bei Bedarf eine Leibesvisitation vorzunehmen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
Besuchern ist es insbesondere untersagt, bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu bekleben oder zu besprühen. Hiervon sind weiterhin, nicht abschließend umfasst: Stellwände, Tische, Vorhänge, sonstige Einrichtungsgegenstände, WC Anlagen, Glasscheiben, Türen etc. Weiterhin ist es verboten, Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, das DJ-Pult oder ähnliches zu klettern. Besucher haften für Kosten, die durch in ihrem Verhalten begründete Beschädigungen/Veränderungen an Gegenständen Dritter entstehen.
Besucher dürfen lediglich für sie freigegebene Bereiche betreten und für die Verwendung durch sie gedachte Gegenstände benutzen. Kosten, die durch Zuwiderhandlungen entstehen, sind vom Besucher zu tragen.
§ 12 – Schlussbestimmungen
Der Veranstalter ist berechtigt, diese AGB zu verändern oder zu ergänzen, wenn er den Besucher offenkundig auf die Veränderung hinweist. Ist der Besucher mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er sein Ticket zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche des Besuchers bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Auf alle Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, findet ausschließlich das Recht der Auf alle Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Mainz.
1 Im Hinblick auf eine leserfreundliche Gestaltung wird im Folgenden auf die Unterscheidung des Genus verzichtet. Die Verwendung der maskulinen Form umfasst hierbei beide Geschlechter gleichermaßen.
